Vertragsrecht

Verträge sind grundsätzlich bindend.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man sich von jedem Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist immer ohne weiteres lösen kann. Das ist nur bei wenigen Rechtsgeschäften möglich.

Widerrufsrechte bestehen z.B.

  • bei Haustürgeschäften
  • bei Fernabsatzverträgen
  • bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen
  • bei Verbraucherdarlehensverträgen

 

Kommt es zum Streit zwischen Vertragspartnern, müssen möglichst schnell Chancen und Risiken einer Auseinandersetzung geklärt werden.

Leistungsspektrum:

  • Kaufverträge (z.B. Kraftfahrzeuge)
  • Werkverträge (z.B. über Reparaturen)
  • Andere Verträge

 

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