Das Gesetz zum Mindestlohn gilt seit 01.01.2015. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 8,50 € brutto pro Zeitstunde. Grundsätzlich gilt der Mindestlohn flächendeckend. Dennoch gilt er noch nicht überall. In einer dreijährigen Übergangszeit bis 31.12.2017 ist für einige Branchen eine stufenweise Anpassung vorgesehen.
Die Übergangsregelung setzt die Vereinbarung eines allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohns voraus. In der Praxis gilt die Übergangsregelung für die Fleischbranche, die Friseure, Leiharbeiter, Wäschereidienstleister für Großkunden, in der Land-und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau. Die Textilbranche hat einen Branchenmindestlohn beantragt. Befristete Übergangsregelungen sieht das Gesetz ferner für Erntehelfer und Zeitungsausträger vor.